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BGH, 03.02.2011 - IX ZR 129/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Kein Zufluss eines Vermögenswerts zu einer künftigen Masse bei einem Widerruf einer nicht genehmigten Lastschrift
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 314
Zufluss eines Vermögenswerts zu einer künftigen Masse bei einem Widerruf einer nicht genehmigten Lastschrift - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision (Lastschrift in Insolvenz)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Würzburg, 19.01.2010 - 11 O 658/09
- OLG Bamberg, 28.06.2010 - 4 U 25/10
- BGH, 03.02.2011 - IX ZR 129/10
- BGH, 13.04.2011 - IX ZR 129/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.12.2009 - IX ZR 206/08
Einleitung eines Anfechtungsrechtsstreits durch einen Insolvenzverwalter auf …
Auszug aus BGH, 03.02.2011 - IX ZR 129/10
Dabei handelt es sich um eine tatbestandliche Feststellung (§ 314 ZPO), die mangels eines von der Klägerin gestellten Tatbestandsberichtigungsantrags für das Revisionsverfahren bindend ist (BGH, Urt. v. 10. Dezember 2009 - IX ZR 206/08, WM 2010, 136 Rn. 11).